legal nutshell #17

Der OGH (8 ObA 90/22a vom 27.06.2023) hatte folgenden Sachverhalt (stark verkürzt) zu prüfen:

Ein Arbeitnehmer hatte gesetzwidrige Zustände jahrelang geduldet, konkret die freiwillige Übernahme weiterer Tätigkeiten trotz behaupteter laufender Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften.

Aus einer aktuellen Überforderung hat der Arbeitnehmer per SMS sein Dienstverhältnis beendet und seine Schlüssel und Diensthandy abgegeben. Der OGH hat dieses Verhalten als Austritt des Dienstnehmers aufgefasst. Als Austritt versteht man die Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, die nur aus gerechtfertigten Gründen berechtigt ist. Ist der Austritt unberechtigt, bleibt das Dienstverhältnis zwar aufgelöst, führt aber zu Ersatzpflichten des Arbeitnehmers.

Der OGH vertrat in dieser Entscheidung die Ansicht, dass die jahrelange Duldung von gesetzwidrigen Zuständen nicht mehr (zumindest ohne vorherige Ankündigung) zum Austritt des Arbeitnehmers berechtigt.