legal nutshell #18

FlexCo, die innovative österreichische Kapitalgesellschaftsform, trat am 1. November 2023 durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 in Kraft. Maßgeschneidert für Start-ups, bietet FlexCo herausragende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Neuerungen umfassen beispielsweise ein reduziertes Mindeststammkapital von 10.000 Euro, einen einzuzahlenden Betrag von nur mehr 5.000 Euro und einen minimalen Nennbetrag von nur 1 Euro. Eine signifikante Eigenschaft ist die Möglichkeit zur Abstimmung in Textform, einschließlich E-Mail mit digitaler Unterschrift für Umlaufbeschlüsse im Gesellschaftsvertrag. Zusätzlich erleichtert FlexCo die Übertragung von Geschäftsanteilen durch die Einführung eines notariellen oder anwaltlichen Urkundenformats anstelle des herkömmlichen Notariatsaktes.

Bemerkenswert sind auch die Unternehmenswert-Anteile, die bis zu 25% des Stammkapitals ausmachen können. Grundsätzlich ermöglichen sie reine Gewinnbeteiligungen, ohne dabei durch Stimmrechte Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft zu haben; Inhaber haben lediglich Anspruch auf Bilanzgewinn und Liquidationserlös entsprechend ihrer Stammeinlage.